Abstract
Im Anschluss an den rhetorischen Persuasionsbegriff (Knape 2003a) soll ›Überzeugen‹ im Folgenden als kommunikatives Handeln mit dem Ziel verstanden werden, Zustimmung zu einem Standpunkt zu erlangen. Dies fällt mit argumentativem Begründen nicht zusammen, weil es auch affektive Überzeugungsverfahren gibt. Insofern Standpunkte einen propositionalen Gehalt haben, lässt sich der Begriff des Überzeugens von dem des argumentativen Begründens jedoch nicht ablösen, so dass nicht-begründende Verfahren nur durch ihren funktionalen Bezug zu begründenden begrifflich als Überzeugungsverfahren fassbar sind. Für den Zusammenhang zwischen Erzählen und Überzeugen ist deshalb derjenige zwischen Erzählen und argumentativem Begründen konstitutiv. Den Überzeugungsbegriff mit dem Standpunktbegriff zu verknüpfen, präsupponiert darüber hinaus Standpunktalternativen: In den für die antike rhetorische Theoriebildung prototypischen Fällen war Persuasion sprachliches Handeln in agonalen Kommunikationssituationen, in denen die Zustimmung zu einem Standpunkt die Ablehnung eines anderen implizierte.