

Völkerrecht
pp. 52-56
in: Eric Hilgendorf, Jan C. Joerden (eds), Handbuch Rechtsphilosophie, Stuttgart, Metzler, 2017Abstract
Unter dem Begriff des Völkerrechts versteht man heute die rechtlichen Verhältnisse zwischen Staaten. Bis zur frühen Neuzeit bezeichnete der Begriff ius gentium allerdings ein Recht, das allen zivilisierten Völkern gemein war. Den klassischen Ausdruck dieser heute veralteten Auffassung findet man in den zu Beginn des 6. Jh. entstandenen Institutionen Justinians. Nachdem der erste Titel der Institutionen das öffentliche vom Privatrecht unterschieden hat, greift der zweite Titel die drei Teile des Privatrechts auf, und zwar das Naturrecht, das Völkergemeinrecht (ius gentium) und das Zivilrecht. Das Naturrecht ist ein alle Lebewesen umfassendes Recht und gilt sowohl für die Menschen wie auch für die Tiere.