

Juristische Hermeneutik
pp. 224-230
in: Eric Hilgendorf, Jan C. Joerden (eds), Handbuch Rechtsphilosophie, Stuttgart, Metzler, 2017Abstract
Das neuzeitliche Kunstwort Hermeneutik (hermeneuein: aussagen, deuten, erklären, übersetzen) bezeichnet seit dem 17. Jh. die Theorie der Interpretation. Gegenstand der Juristischen Hermeneutik ist das Problem der auch als Auslegung bezeichneten Interpretation von Rechtsnormen und Rechtshandlungen. Der Begriff Juristische Hermeneutik wird in einem engen und in einem weiten Sinn verwendet. Im engen Sinn bezeichnet er eine vor allem in den 1970er Jahren wirkungsmächtige Richtung innerhalb der deutschen juristischen Methodenlehre, die sich auf die Hermeneutik Gadamers stützt.