

Rechtswissenschaft
pp. 216-230
in: Friedrich Jaeger, Wolfgang Knöbl, Ute Schneider (eds), Handbuch Moderneforschung, Stuttgart, Metzler, 2015Abstract
Die Rechtswissenschaft in einem engeren Sinn, als systematisch-wissenschaftliche Arbeit am jeweils geltenden Recht, hat keine Konzeption der Moderne entwickelt und diese weder definiert noch erforscht. Die juristischen Wörterbücher behandeln den Begriff ›Moderne‹ in aller Regel nicht; es gibt keine spezifische Moderne-Debatte der Disziplin.