Abstract
Gemäß Husserls Intentionalitätstheorie werden Gegenstände bzw. gegenständliche Erscheinungsweisen als Inhaltskomplexionen analysiert, welche auf entsprechende Komplexionen auf Seiten der zugehörigen Erlebnisse bzw. Akte verweisen. Dabei ist Husserls deskriptiv-intuitive Analyse nicht an assoziativen Verknüpfungen von Inhalten interessiert, sondern allein an solchen, über die a priori geurteilt werden kann, weil es sich um einen Notwendigkeitszusammenhang, d. h. um eine rationale Form der Einheitsbildung, handelt: weil Gegenständliches dieser und jener Art (z. B. ein Glanz oder ein Timbre) ausnahmslos nur in bestimmten Inhaltsverknüpfungen (an einem farbigen Ding; an einem Ton) zur Erscheinung kommen kann.