

Urteilstheorie
pp. 196-204
in: Sebastian Luft, Maren Wehrle (eds), Husserl-Handbuch, Stuttgart, Metzler, 2017Abstract
In der traditionellen Logik bildet die Urteilstheorie (judicatio) das mittlere Kapitel zwischen der Lehre vom Begriff (conceptio) und vom Schluss (ratiocinatio). Nach dem herkömmlichen Bild vom Erkenntnisprozess müssen zuerst Begriffe aus sinnlichen oder sonstigen Vorstellungen gebildet werden. In einem zweiten Schritt werden dann Begriffe durch die Urteilstätigkeit verbunden (im affirmativen Urteil) bzw. getrennt (im negativen Urteil). Die daraus resultierenden Urteile werden dann im Schluss gemäß den Gesetzen der Syllogistik kombiniert, nach ihrem logischen Erkenntniswert geprüft und zur Gewinnung höherstufiger Erkenntnisse verwendet.