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Publication details

Publisher: Springer

Place: Berlin

Year: 1933

Pages: 2-86

ISBN (Hardback): 9783642517976

Full citation:

, "Die rechtslogische Grundform des Zueigenhabens", in: Der Rechtsgegenstand, Berlin, Springer, 1933

Die rechtslogische Grundform des Zueigenhabens

Die primäre Eigenrelation

pp. 2-86

in: Gerhart Husserl, Der Rechtsgegenstand, Berlin, Springer, 1933

Abstract

Cum igitur hominum causa omne ius constitutum sit . . ."1. Das Recht ist in allen seinen Ausstrahlungen eine personale Angelegenheit2. Seine Sätze gelten dem Menschen, dessen Verhalten (soweit es von der Rechtsordnung erfaßt wird) einen rechtsregionalen Sollenssinn erhält. Das Dasein des Rechts ist ein solches für rechtlich vergemeinschaftete Menschen. Das Recht gelangt zur Existenz (Geltung), indem menschlicher, rechtspersonaler Wille dessen Norminhalte in die Willenswirklichkeit geltender Rechtssätze überführt und sie dort festhält. Jede Rechtsordnung ist das Werk von Menschen3. Das Recht wirkt für und gegen die Menschen, zu deren Personsein es gehört, daß sie Genossen dieser Rechtsgemeinschaft sind.

Publication details

Publisher: Springer

Place: Berlin

Year: 1933

Pages: 2-86

ISBN (Hardback): 9783642517976

Full citation:

, "Die rechtslogische Grundform des Zueigenhabens", in: Der Rechtsgegenstand, Berlin, Springer, 1933