

Grundrechtsgeschichte im Vorgriff auf eine Grundrechtsdogmatik
Anmerkungen zu einer der ersten Wissenschaftlichen Arbeiten von Theo Mayer-Maly
pp. 101-112
in: Friedrich Harrer, Heinrich Honsell, Peter Mader (eds), Gedächtnisschrift für Theo Mayer-Maly, Berlin, Springer, 2011Abstract
Dass der moderne demokratische Verfassungsstaat auch ein Grundrechtsstaat ist, muss man nicht weiter belegen. Auch auf der europäischen Ebene ist die Entwicklung zu einer Grundrechtsgemeinschaft zu einem vorläufigen Abschluss gelangt, nachdem in das Unionsrecht mit dem Vertrag von Lissabon ein kodifizierter, verbindlicher Grundrechtskatalog in der Form der Europäischen Grundrechte-Charta eingefügt wurde1. Die alle Rechtsgebiete durchdringende Bedeutung der Grundrechte hat auch im enzyklopädisch angelegten wissenschaftlichen Lebenswerk von Theo Mayer-Maly ihren durchgängigen und einprägsamen Ausdruck gefunden, und zwar unabhängig davon, ob es sich um das arbeitsrechtliche oder bürgerlich-rechtliche Schrifttum handelt: Pars pro Toto kann auf seine Auseinandersetzungen mit der Koalitionsfreiheit2, auf die Arbeiten zum arbeitsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz3 oder auf die (auch für die Entwicklung des öffentlichen Rechts wichtig gewordenen) Schriften zum Raumordnungsrecht unter den Gesichtspunkten der Eigentumsgewährleistung4 hingewiesen werden.