

Technik und Rechtswissenschaft
pp. 186-207
in: Armin Hermann, Charlotte Schönbeck (eds), Technik und Wissenschaft, Berlin, Springer, 1991Abstract
Zwischen den beiden Bereichen Technik und Recht liegen, jedenfalls in der Praxis, offenbar Welten. Das Verhältnis von Technikern und Juristen muß wohl besser als "Unverhältnis' bezeichnet werden. Das ist eigentlich erstaunlich. Offenbar sind es weniger die Regeln und Methoden beider Bereiche, die eher eine gewisse Verwandtschaft aufweisen, als vielmehr in erster Linie die jeweiligen unterschiedlichen Untersuchungsgegenstände und -ergebnisse, die Technik und Recht bisher so stark voneinander getrennt haben.