Abstract
Das individuelle Leben ist eng verknüpft mit dem Erleben von Gegenständen und Ereignissen. Dasselbe gilt auf spezifische Weise für die Erfahrungen, die Kinder machen. Was Kinder erleben und vor allem, wie sie etwas erleben, ist entscheidend dafür, ob positive persönliche Erfahrungen resultieren oder ob diese Erfahrungen negativ gefärbt sind. Erleben und Erfahren sind also zwei Seiten des kindlichen Lebensvollzugs, die man nicht trennen kann. Das gilt unabhängig davon, ob Kinder die Gegenstände oder erfahrungswirksamen Ereignisse selbst in Gang bringen oder ob sie bestimmte Ereignisse in ihrer Umwelt aufsuchen. Der psychische Zusammenhang des Erlebens und Erfahrens ist auch dann vorhanden, wenn Gegenstände, Personen und Ereignisse von außen auf das Kind einwirken, ohne daß das Kind aktiv dazu beiträgt.